ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Fa. Küche und Wohnen Schütz GmbH

1. GELTUNGSBEREICH

Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen gelten die folgenden Lieferbedingungen.

Diese gelten für diesen und für alle zukünftigen Lieferungen  und Leistungen der Fa Schütz Gesmbh. , selbst dann, wenn dabei auf sie nicht extra Bezug genommen wird.  Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine verbindliche Wirkung. Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des Haager Kaufrechts-Übereinkommens und der UNCITRAL- Konvention ist ausgeschlossen. Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag gehen beiderseits auf Erben und Rechtsnachfolger über.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Auftraggeber ist an sein Anbot bzw Kaufvertrag unwiderruflich gebunden. Wir behalten uns vor,  Aufträge ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Der Vertrag gilt erst mit einer dem Käufer zugehenden vom Geschäftsführer der Fa Schütz unterzeichneten Auftragsbestätigung oder mit einer firmenmäßigen Zeichnung auf dem Kaufvertrag, oder Messeanberechnungsblatt oder der Auslieferung der bestellten Ware als abgeschlossen. Von der Bestellung eventuell abweichende Auftragsbestätigungen gelten vom Kunden als anerkannt, sofern nicht binnen 8 Tagen ab Eingang beim Kunden, dagegen schriftlich Einspruch erhoben wird. Änderungen und Ergänzungen des abgeschlossenen Vertrages bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3. ABHOLUNG/LIEFERUNG

Die Lieferzeit beginnt:

  1. a) Ab Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen. z.B. Aufmaß Erstellung, Endbesprechung
  2. b) Ab Datum, an dem der Verkäufer eine vor der Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Sicherheit erhält.

Die Einhaltung der Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe und Verbote, Nicht od. Falschlieferung  durch Zulieferanten, Transportprobleme und dgl. dadurch wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert. Die Lieferung gilt mit der Anzeige der Liefer-Abholbereitschaft als bewirkt. Bei vereinbarter Zustellung mit dem Abgang der Lieferung ab Lager des Verkäufers. Damit geht die Haftung auf dem Käufer über.

4. PREISE UND ZAHLUNGEN

Unseren Preisen liegen die Ö- Norm Voraus-Setzungen zugrunde. Sie  gelten ab Lager des Verkäufers ausschließlich Verpackung, Verladung, Zustellung, Abladung und Montage der Ware.

Andere Professionistenarbeiten sowie Anpass- od. Demontagearbeiten sind nur enthalten, wenn diese extra schriftlich angeführt sind. Steigen die Löhne oder Rohstoffpreise nach der Bestellung ,  dann gelten anteilsmäßig die neuen Preise.

Der Aktionszeitvorteil ist nur im  vereinbarten Liefermonat gültig. 

Für das Lagern der Ware über den angeführten Liefermonat hinaus werden 0,2 % vom Auftragswert pro Kalendertag  verrechnet. Zahlungen sind Bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber.

Alle damit in Zusammenhang stehenden Spesen gehen zu Lasten des Käufers.   Wir gewähren keine Kredite und Teilzahlungen. Bei Zahlungsverzug entfallen alle gewährten Preisnachlässe und Aktionszeitvorteile und es werden angemessene Verzugszinsen  und 15Euro pro Mahnung verrechnet. Der Käufer hat alle mit der Einbringung der offenen Forderung entstehenden Kosten zu tragen.

Werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die uns die Kreditwürdigkeit des Käufers vermindert erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet wird.

Die gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Verkäufers aus der Lieferung, einschließlich Zinsen und sonstige Kosten, Eigentum des Verkäufers (Eigentumsvorbehalt). Ohne Zustimmung des Verkäufers dürfen die Waren weder benutzt, weiter veräußert noch verarbeitet oder vermengt werden. Im Falle der Inanspruchnahme des Käufers ist dieser verpflichtet, auf das vorbehaltene Eigentums- recht des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu verständigen. Der Verkäufer ist zur jeder zeitigen Einziehung seines vorbehaltenen Eigentums durch Abholung und Demontage der Ware berechtigt, die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer.

Weder Mängelrügen, noch sonstige Gründe heben die Zahlungsvereinbarungen auf. Barzahlungen an unser mit Ausweis zum kassieren berechtigten Personal werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassa Quittung von unserer Firma erfolgt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mattersburg

5. RÜCKTRITTSRECHT

Der Käufer kann innerhalb einer Woche ab Unterfertigung des Bestellscheines schriftlich von der Bestellung zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht gilt dann nicht, wenn der Kunde das Geschäft angebahnt oder auf der Messe bzw. Hausmesse oder im Geschäftslokal des Verkäufers abgeschlossen hat.

6. STORNIERUNG

Eine gänzliche oder teilweise Stornierung des abgeschlossenen Vertrages ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Hierbei sind auch ohne besonderen Nachweis zumindest 30% der Auftragssumme für das Abgelten von Vorleistungen sowie der Gewinn Entgang an den Verkäufer zu vergüten. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

Unser Haftung für erkennbare Mängel oder Beschädigungen erlischt bei Benutzung der Ware oder bei  Beginn der weiteren Be- oder Verarbeitung der gelieferten Teile, wenn uns diese nicht sofort bei der Übernahme schriftlich mitgeteilt wurden.  Werden unsere Waren abnormalen raumklimatischen Verhältnissen ( z.B. zu hohe od. zu niedrige Luftfeuchtigkeit) od. sonstige Umstände bei Lagerung und Gebrauch (z. B. bei Verwendung von Scheuer- Desinfektions- od. sonstiger ungeeigneter Mittel wie Dampfreiniger usw.) ausgesetzt, erlischt unsere Gewährleistung.

Die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers ist beschränkt, als der Verkäufer nach seiner Wahl zuerst berechtigt ist, eine mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie auszutauschen, eine Verbesserung zu bewirken oder das Fehlende nachzutragen. Jeder  Schadenersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung oder Lieferverzug usw. ist aus-geschlossen, sofern diese Umstände nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Verkäufer verschuldet worden sind.

Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis auf 3% des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt. Mängel, die für das menschliche Auge aus 1,5m Entfernung bei normaler Beleuchtung nicht sichtbar sind, gelten nicht als solche. Sollte sich herausstellen , daß der vom Auftraggeber reklamierte Mangel oder behauptete Schaden nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer sämtliche mit der Mangel bzw. Schadensfeststellung verbundenen Kosten auf Basis der jeweils gültigen Regiepreise zu ersetzen.

8. MONTAGE und HAFTUNG

Ist der Besteller bei auftretenden Fragen am Montagetag  nicht erreichbar, dann führen wir die Arbeit so aus, wie wir es für richtig erachten. Nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig.  Wir  haften nicht für die Tragfähigkeit von Wänden, Decken und dergleichen.

 Für beigestellte Waren und Muster sowie Demontagebeschädigungen wird keine Gewährleistung übernommen.

Mit kleinen Ausbesserungen seitens anderer Professionisten nach erfolgter Montage ist zu rechnen.

Diese bedingen keinen Preisnachlass.

Unseren  Mitarbeiter ist es verboten, artfremde Arbeiten durchzuführen.

9. EDV-Daten

Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten in unsere Kundenkartei aufgenommen werden und er dadurch über unsere Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

10. ALLGEMEIN und PFLEGE

Unsere Berater sind nicht berechtigt von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Benutzungshinweise zu beachten und im Zweifelsfalle unsere Stellungnahme einzuholen, sonst entfällt unsere Haftung.

Ihr Auftrag wird  nach Ihren Material- und Designwünschen angefertigt, die schriftlich auf den unterschriebenen Auftragspapieren festgehalten sind. Ansonsten verwenden wir das Material und die Ausführung wie wir es für richtig erachten. Wir haben die Wahl ob Eigen- Mix- oder Fremdproduktion.

Egal bei welchem Material kann jede Fläche unserer Produkte unterschiedlich sein, in Farbe, Struktur, Äste usw. auch kann die Maserung nicht durchlaufend sein. Muster sind nur Anhaltspunkte.